Zwischenfrüchte
Auf Flächen, die vor dem ersten Oktober geräumt werden und Nitratbelastet sind, sieht die DüV einen Zwischenfruchtanbau vor. Was dabei zu beachten ist, welche Arten sich eignen und was Zwischenfruchtanbau darüber hinaus noch leisten kann, erfahren Sie hier.
- Hinweise für einen erfolgreichen Zwischenfruchtanbau
- ÖVF und verpflichtender Anbau von Zwischenfrüchten - Eignung und Aussaatdaten 166 KByte
- Verpflichtender Anbau von Zwischenfrüchten auf Tauschflächen - Wer ist verantwortlich? 188 KByte
- Anrechnung verschiedener Zwischenfrüchte und Mischungen in der DBE 614 KByte
- FAQs zum Zwischenfruchtanbau von Gemüsebaubetrieben 192 KByte